Übersetzungsbüro eurotaal - Übersetzung & beglaubigung
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Wozu eine Beglaubigung? |
| Manche Übersetzungen, wie Auszüge aus dem Handelsregister, Gerichtsurteile. Geburts- und Heiratsurkunden, werden vom Notariat, der Advokatur und den öffentlichen Stellen nur akzeptiert, wenn sie von einem vereidigten Übersetzer angefertigt worden sind. Ein vereidigter Übersetzer ist bei Gericht vereidigt worden, nachdem er dort zuvor die entsprechenden Qualifikationen (staatlich anerkannte Prüfung, Übersetzerdiplom) nachgewiesen hat |
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Der vereidigte Übersetzer |
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Vereidigte Übersetzer versehen die Übersetzung mit ihrer Unterschrift, dem Beglaubigungstempel und einer Erklärung, mit der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bescheinigt wird. Zum Schluss werden das Originaldokument und die Übersetzung unlösbar aneinander geheftet. |
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Was tun Sie? |

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Sie können uns Ihre Beglaubigungsurkunden per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg zukommen lassen. Beim Versand per Post kann Ihr wertvolles Schriftstück aber abhanden kommen. Verschicken Sie also nie Ihre Originalunterlage. Fertigen Sie eine Kopie an, schicken Sie uns diese zu, alles andere erledigen wir. |
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Was tun wir? |
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Eine beglaubigte Übersetzung muss mit der Originalunterschrift und dem Stempel des Übersetzers versehen sein, kann also nicht per E-Mail an Sie zurückgeschickt werden. Dies gilt für alle Sprachen. Wir werden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Einschreiben zukommen lassen. Die Versandkosten übernehmen wir. |
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Tarife
Mailen Sie Ihre Fragen an info@eurotaal.eu oder über unser allgemeines Kontaktformular. |





